Frank van Dinther

Facharzt für Allgemeinmedizin

Praxis für Allgemein- und Familienmedizin


Öffentliche Verfahrensanweisung:

 

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) schreibt im § 4g vor, dass der/die Beauftragte für den Datenschutz jedermann:frau in geeigneter Weise die Angaben entsprechend § 4e BDSG auf Antrag verfügbar zu machen hat. Diese und weitere Angaben sind bei der Allgemeinmedizinischen Praxis Frank van Dinther in einer umfangreichen und detaillierten Übersicht erfasst. Um Ihnen eine erste Orientierung zu geben, stellen wir im Folgenden wesentliche Angaben verdichtet und zusammengefasst dar. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, ob Daten zu Ihrer Person und in welchem Verfahren automatisierter Verarbeitung möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt. Ihr Recht auf Auskunft gemäß § 34 BDSG wird hierdurch nicht eingeschränkt.

1. Name der verantwortlichen Stelle

Allgemeinmedizinische Praxis Frank van Dinther

2. Geschäftsführung

Frank van Dinther

3. Anschrift der verantwortlichen Stelle

Neukirchener Straße 5

47829 Krefeld

Tel. +49 2151 478989

Fax +49 2151 475594

info@praxis-vandinther.de

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder –nutzung

Die Praxis Frank van Dinther ist eine allgemeinmedizinisch hausärztliche Arztpraxis und in den folgenden Gebieten tätig:

• Allgemeinmedizin

• Hausärztliche Versorgung

• Notfallmedizin

• Manuelle Medizin

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien

Patient:innendaten, Mitarbeiter:innendaten sowie Daten von Lieferant:innen, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind. Auf Anforderung teilen wir Ihnen gerne mit, in welchem Verfahren möglicherweise Ihre Daten gespeichert sind und um welche Daten es sich handelt.

6. Empfänger:innen oder Kategorien von Empfänger:innen, denen die Daten mitgeteilt werden können

Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten hiervon nicht berührt sind, werden sie gelöscht, wenn die unter 4. genannten Zwecke wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist nicht geplant.

Weitergehende Informationen finden Sie unter Verzeichnis von Bearbeitungstätigkeiten und Patient:inneninformation zum Datenschutz.

Aktualisiert 08-Jan-2024 20:04